Ausschreibung · Vergabeunterlagen · Technische Antwort · CO₂e · KI-Suche
Ihre Ausschreibung verlangt eine CO2-Bilanz, CO₂e-Angaben, ESG-Unterlagen oder ein Umweltkriterium? Häufig erwartet der Auftraggeber eine klare, datierte, archivierbare und übermittelbare Unterlage, nicht zwingend eine umfassende externe Carbon-Prüfung.
Diese Seite erklärt, wie Sie entscheiden, was beigelegt werden kann, wann eine indikative CO₂e-Bescheinigung ausreicht, wie sie in technischen Angebotsunterlagen eingeordnet wird und wann eine formellere Anforderung Vorrang hat.
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Wenn die Unterlagen keine konkrete Methode, keinen detaillierten Umfang und keine externe Prüfung verlangen, kann eine KMU eine indikative CO₂e-Bescheinigung als dokumentarische Carbon-Unterlage beilegen. Methode, Jahr, aggregiertes Ergebnis und Grenzen müssen sichtbar bleiben.
Ausschreibungsunterlagen können eine CO2-Bilanz, CO₂e-Angaben, ESG-Unterlagen oder ein Umweltkriterium nennen. Zuerst muss geprüft werden, ob eine konkrete Methode verlangt wird oder ob eine dokumentarische Antwort ausreicht.
Wenn kein umfassender Rahmen vorgegeben ist, kann eine indikative CO₂e-Bescheinigung als Carbon-Unterlage dienen: aggregiertes Ergebnis, Jahr, Methode, Grenzen, PDF und prüfbare Kennung.
Wenn die Vergabeunterlagen eine externe Prüfung, eine umfassende Treibhausgasinventur, eine externe Verifizierung oder ein formales Berichtsformat verlangen, muss diese Anforderung beachtet werden.